Gastaufnahmevertag                                                         

  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war, bereitgestellt worden ist.
  • Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  • Der Quartiergeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  • Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Quartiergeber ersparten Aufwendungen(z.B. Frühstückskosten).
  • Der Quartiergeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  • Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den errechneten Betrag zu bezahlen. Vorzeitige Abreise aufgrund ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Mieter nicht von der Leistung eines Schadenersatzes. Auch bei Nichtbezug des vertraglich bereitgestellten Quartiers ist Schadenersatz zu leisten. Für die Reservierung von Zimmern und Ferienwohnungen kann eine entsprechende Anzahlung verlangt werden.
  • Stornobedingungen im Falle einer Absage:
    Bis 4 Wochen vor Reiseantritt können Sie kostenlos stornieren. Danach werden wir versuchen das Zimmer/Wohnung weiter zu vermieten. Sollte uns dies gelingen, so kommen keine weitern Kosten auf Sie zu. Solllten wir die Unterkunft nur einen Teil oder gar nicht weitervermieten können, so werden wir dem Mieter für die ausgefallenen Tage 80% des Preises in Rechnung stellen.

Reiserücktritt

Immer wieder passiert es, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, oder abgebrochen werden muss.
Als Schutz vor unvorhergesehenen Risiken (z.B. Krankheit) empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Entsprechende Vordrucke können Sie beim Vermieter oder bei der
Tourist-Information anfordern.
Hier finden Sie weitere wichtige Informationen zum Thema und können direkt bei der ERGO Reiseversicherung,  auch online eine Reiseversicherung abschließen.  

 

Zum Buchungsformular der ERGO Reiseversicherung bitte hier klicken

 

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